Der Kirchenvorstand hat auf vermehrte Anfragen nach frühzeitiger Grabeinebnung reagiert: Die Friedhofsordnungen für unsere Friedhöfe in Bodenstein, Mahlum und Schlewecke wurden wie folgt verändert: Die Dauer der Ruhezeit und des Nutzungsrechts einer Grabstelle beträgt nun nur noch 25 Jahre, ein Antrag auf vorzeitige Einebnung kann ab einer Ruhezeit von 20 Jahren gestellt werden. Die geänderte Friedhofsordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Im Wortlaut hier nachzulesen.
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23.09.2025
Kategorie: AmbergauGemeinde

