Friedhöfe


Unsere Friedhöfe - Orte der Erinnerung

Die evangelische Kirchengemeinde ist Träger der Friedhöfe in Bodenstein, Mahlum und Schlewecke.
Auf unseren Friedhöfen können alle Einwohner*innen der jeweiligen Orte bestattet werden - unabhängig von der Religionszugehörigkeit.

Folgende Bestattungsarten sind möglich:
Erdbestattungen in Einzel- und Doppelgrabstellen,
Urnenbestattungen in Einzel- und Doppelgrabstellen,
Erd- und Urnenbestattungen in Rasengrabstellen (mit Platte).

 


Bitte beachten!

Gilt nicht nur für den Schlewecker Friedhof

Die Entsorgungsmöglichkeit für allerlei Friedhofsabfälle steht allen kostenfrei zur Verfügung.

Da die Kapazität erschöpft war, habe ich mich daran gemacht, für alle Nutzer wieder Platz zu schaffen. Vorgefunden habe ich einen bunten Haufen von vielen verschiedenen Abfallarten, die ich händisch sortieren musste, um eine kostengünstige Entsorgungsmöglichkeit zu haben.

Der Haufen beinhaltete kompostierbare Dinge (Pflanzenreste/ Blumenerde) und nicht kompostierbare Dinge wie  Kränze und Gestecke (mit Draht gebunden), große Mengen an Mosy Steckschaum, Bretter und Baumwurzeln, so groß, dass sie nur der Trecker bewegen konnte.

Würde man alles komplett in Container füllen (das heißt dann „Friedhofsabfälle“) und abfahren, wäre das empfindlich teuer und unnötig, da ein großer Teil sich als guter Boden anders verwenden lassen könnte.

Also wäre es wünschenswert, wenn alle nicht kompostierbaren Abfälle, wie oben beschrieben, nicht auf den großen Haufen kommen würden, sondern in die bereitgestellte Gitterbox fallen würden.

(Text von Dietmar Achilles)

Friedhofsordnungen und Gebühren

Für unsere Friedhöfe gelten die jeweiligen Friedhofsordnungen und Friedhofsgebührenordnungen, die im Gemeindebüro eingesehen werden können. In ihnen sind u.a. Gestaltungsvorschriften für die verschiedenen Grabarten, die es auf den Friedhöfen gibt, geregelt.
In den Friedhofsgebührenordnungen sind die Kosten, die bei Beisetzungen für die unterschiedlichen Grabstellen entstehen, dargestellt.
Rechtsverbindlich ist immer der Gebührenbescheid, der Ihnen durch die Friedhofsverwaltung ausgestellt wird!